Sonstiges Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfänglich in dem gesamten Bereich des Arbeitsrechtes. Wir legen besonderen Wert darauf, beide Seiten zu vertreten, so dass Sie von unserer Erfahrung in allen Aspekten des Arbeitsrechts profitieren können.

 

Besonders häufig wiederkehrende Fragestellungen aus unserer Tätigkeitspraxis sind nachstehend beispielhaft aufgeführt:

 

  • Prüfen und Entwerfen von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen und Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Beratung zum Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung von Arbeitern, Angestellten, Freien Mitarbeitern, Scheinselbständigen, Handelsvertretern, leitenden Angestellten und Arbeitgebern
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Geltendmachung von Zeugnisansprüchen
  • Geltendmachung von Urlaubsansprüchen (Urlaubsabgeltung, Einforderung von Urlaub, Urlaubsgeld)
  • Beratung bei Betriebsübergang
  • Mobbing am Arbeitsplatz, Beratung und insbesondere Vorgehen im arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren

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