Baurecht

Im Rahmen des privaten Baurechtes vertreten wir Unternehmen und Privatpersonen, welche bei der Errichtung, Umgestaltung oder Sanierung von Bauwerken rechtliche Probleme haben.

 

Besonders häufig wiederkehrende Fragestellungen aus unserer Tätigkeitspraxis sind nachstehend beispielhaft aufgeführt:

 

  • Abwehr und Durchsetzung von Werklohnansprüchen (u.a. Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Fälligkeit, Prüffähigkeit der Schlussrechnung)
  • Prüfung der Frage, ob eine Nachtrag gerechtfertigt ist
  • Beratung und Vertretung bei der Vereinbarung und Durchsetzung von Sicherheiten, wie der Bauhandwerkersicherung und der Sicherungshypothek des Bauunternehmers
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aufgrund mangelhafter Ausführung von Arbeiten nach dem Werkvertragsrecht oder – wenn vereinbart – nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • Schadenersatzansprüche bei Bauzeitverzögerungen
  • Prüfung der Frage, ob eine Vertragsstrafregelung verwirklicht worden ist

 

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